Gefährdung des Straßenverkehrs: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination (§ 315c III Nr. 2 StGB) von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gefährdung des Straßenverkehrs: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination (§ 315c III Nr. 2 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straßenverkehrsdelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination
  • Abschlussfall: Der ,,parkende" Transporter
  • Falllösung: Der ,,parkende" Transporter

Quiz zum Vortrag

  1. Der Täter muss nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen in der Lage gewesen sein, sorgfältig zu handeln und im Wesentlichen die Folgen seiner Tat abzusehen.
  2. Der Täter muss nach objektiven Maßstäben in der Lage gewesen sein, sorgfältig zu handeln und im Wesentlichen die Folgen seiner Tat abzusehen.
  3. Der Täter muss nach seinen persönlichen Fähigkeiten und Kenntnissen in der Lage gewesen sein, sorgfältig zu handeln und im Ganzen die Folgen seiner Tat abzusehen.
  4. Der Täter muss nach objektiven, ihm zuzumutenden Fähigkeiten und Kenntnissen in der Lage gewesen sein, sorgfältig zu handeln und im Wesentlichen die Folgen seiner Tat abzusehen.
  1. Im Rahmen der Schuld.
  2. Im Rahmen der Rechtswidrigkeit.
  3. Im Rahmen des objektiven Tatbestandes.
  4. Im Rahmen des subjektiven Tatbestandes.
  1. Auf das Fehlverhalten im Straßenverkehr und die konkrete Gefährdung.
  2. Auf die konkrete Gefährdung.
  3. Auf das Fehlverhalten im Straßenverkehr.
  4. Weder auf das Fehlverhalten im Straßenverkehr, noch auf die konkrete Gefährdung.

Dozent des Vortrages Gefährdung des Straßenverkehrs: Fahrlässigkeits-Fahrlässigkeits-Kombination (§ 315c III Nr. 2 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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