Gefährdungstatbestände (§ 1 ProdhaftG) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Gefährdungstatbestände (§ 1 ProdhaftG)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Voraussetzungen der Haftung für Produktschäden
  • Rechtsgutverletzung
  • Begriff: Produkt
  • Fallbeispiel: Teilprodukte
  • Fehlerhaftigkeit
  • Hersteller
  • Ausschluss der Haftung
  • Mitverschulden des Geschädigten
  • Fallbeispiel: Feuer-Wirbel

Quiz zum Vortrag

  1. § 3 ProdHaftG
  2. § 11 ProdHaftG
  3. § 823 BGB
  4. § 1 ProdHaftG
  1. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die Sicherheit bietet, die unter Berücksichtigung aller Umstände erwartet werden kann.
  2. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht vom Verkäufer veräußert werden kann.
  3. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es dem Erwerber nicht gefällt.
  4. Ein Produkt ist fehlerhaft, wenn es nicht die vom Hersteller gewünschte Qualität aufweist.
  1. Er muss Hersteller oder Quasihersteller sein.
  2. Er muss Verkäufer der Sache sein.
  3. Er muss Ist-Kaufmann sein.
  4. Er muss verschuldensunfähig sein.
  1. Sie haften nach § 5 ProdHaftG als Gesamtschuldner.
  2. Der erste Hersteller der in Anspruch genommen wird haftet allein.
  3. Nur der vermögendste Hersteller haftet dem Gläubiger gegenüber.
  4. Alle Hersteller haften unabhängig voneinander dem Gläubiger gegenüber in voller Höhe des Schadens.

Dozent des Vortrages Gefährdungstatbestände (§ 1 ProdhaftG)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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