Besondere Deliktstatbestände (§ 833 S.1 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Besondere Deliktstatbestände (§ 833 S.1 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Haftung des Tierhalters
  • Schutzbereich
  • Begriff des Tierhalters
  • Exkulpation bei Nutztieren
  • Fallbeispiel: Die Taube

Quiz zum Vortrag

  1. § 833 S. 1 BGB
  2. § 823 II BGB
  3. § 840 BGB
  4. § 824 BGB
  1. Schädiger ist Verrichtungsgehilfe.
  2. Verursachung durch ein Tier
  3. Rechtsgutverletzung
  4. Anspruchsgegner ist Tierhalter
  1. Die spezifische Gefahr eines Tieres, die sich aus dessen Natur ergibt.
  2. Die allgemeine Lebensgefahr muss sich verwirklichen.
  3. Die Gefahr des Straßenverkehrs muss sich verwirklichen.
  4. Die Gefahr von Arzneimitteln muss sich verwirklichen.
  1. Nutztiere und Luxustiere
  2. Luxustiere und Kleintiere
  3. Nutztiere und Säugetiere
  4. Kleintiere und Nutztiere

Dozent des Vortrages Besondere Deliktstatbestände (§ 833 S.1 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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