Der Vortrag „Geheimer Vorbehalt, Scherzerklärung,Scheingeschäfte (§§ 116 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Fehlerhafte Rechtsgeschäfte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der geheime Vorbehalt wird auch bezeichnet als....
Welche der folgenden Aussagen trifft auf den geheimen Vorbehalt zu?
Welche Rechtsfolgen hat ein sog. "Schwarzkauf"?
Im Unterschied zum geheimen Vorbehalt handelt der Erklärende bei der Scherzerklärung...
Wann muss der Erklärende an den Erklärungsempfänger Vertrauensschadensersatz nach § 122 I BGB leisten?
Was muss der Erklärende tun, wenn er nach seiner Scherzerklärung erkennt, dass der andere die Erklärung ernst nimmt?
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