Die Geldschuld (§§ 244, 270 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Geldschuld (§§ 244, 270 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Inhalt aller Schuldverhältnisse“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Geldschuld
  • Geldbegriff
  • Arten der Geldschuld
  • Fallbeispiel: Der Münzsammler
  • Fallbeispiel: Die dreiste Kundin im Fahrradladen

Quiz zum Vortrag

  1. Der Staat garantiert dafür, dass als Gegenwert für das im Umlauf befindliche Geld Goldvorräte usw. vorhanden sind.
  2. Der Staat garantiert dafür, dass der Aufdruck der Geldmünze dem Materialwert entspricht.
  3. Das Geld ist abstrakt definiert und wird durch die Banken und der Politik gesteuert.
  4. Es gibt nur Geld aus Metall, sprich nur Münzgeld.
  1. Einen Auszahlungsanspruch gegen die eigene Bank.
  2. Einen Auszahlungsanspruch gegen die Bank desjenigen, der das Geld überwiesen hat.
  3. Unmittelbar ein Zahlungsanspruch gegen denjenigen, der das Geld überwiesen hat.
  4. Eigentum an der Forderung.
  1. Vollstreckungsrecht
  2. Sachenrecht
  3. Strafrecht
  4. Schuldrecht
  1. Aktien
  2. Sparbücher
  3. Schecks
  4. Geldscheine
  1. Fremdwährungsschuld
  2. Geldsortenschuld
  3. Geldwertschuld
  4. Geldscheinschuld
  1. Unterhalt
  2. Kaufpreis
  3. Forderungen gegen Banken
  4. Allgemein verzinsliche Ansprüche
  1. Echte und unechte
  2. Objektive und subjektive
  3. Konkrete und abstrakte
  4. Genaue und ungenaue
  1. Geldsortenschuld
  2. Geldsummenschuld
  3. Fremdwährungsschuld
  4. Geldwertschuld
  1. Übergabe und Übereignung
  2. Abtretung der Rechte an dem Geld
  3. Schenkung der Münzen
  4. Einräumung des unmittelbares Besitzes an den Münzen
  1. Erfüllungssurrogat durch (meist konkludente) Einigung, dass auch durch Überweisung gezahlt werden kann.
  2. Wahlschuld neben der Barzahlung.
  3. Schadensersatz wegen Nichtzahlung in bar.
  4. Inzwischen einzig unmittelbar erfüllend, während die Barzahlung nun als Surrogat zählt.

Dozent des Vortrages Die Geldschuld (§§ 244, 270 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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