Die verschiedenen Störungen der Geschäftsgrundlage und deren Rechtsfolgen (§ 313 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die verschiedenen Störungen der Geschäftsgrundlage und deren Rechtsfolgen (§ 313 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Änderung und Fehlen der Geschäftsgrundlage“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Verschiedene Störungen der Geschäftsgrundlage
  • Zweckstörung
  • Rechtsfolgen
  • Fallbeispiel: Kalte Füße

Quiz zum Vortrag

  1. Die Geschäftsgrundlage kann von Anfang an fehlen oder im Nachhinein wegfallen.
  2. Die Geschäftsgrundlage muss von Anfang an fehlen.
  3. Die Geschäftsgrundlage muss im Nachhinein wegfallen
  4. Die Geschäftsgrundlage muss innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss wegfallen.
  1. Bei der objektiven Geschäftsgrundlage haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert.
  2. Bei der subjektiven Geschäftsgrundlage haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausgestellt.
  3. Bei der subjektiven Geschäftsgrundlage haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, nach Vertragsschluss schwerwiegend verändert.
  4. Bei der objektiven Geschäftsgrundlage haben sich Umstände, die zur Grundlage des Vertrags geworden sind, sich als falsch herausgestellt.
  5. Keine Aussage ist korrekt.
  1. Leistungserschwerung
  2. Äquivalenzstörung
  3. Zweckstörung
  4. Adäquanzstörung
  5. Obligatorische Gefahrenentlastung
  1. § 812 I 2 Alt. 2 BGB
  2. § 95 BGB
  3. § 823 II BGB
  4. § 812 I S. 2 BGB
  5. §§ 280 ff. BGB
  1. Rücktrittsrecht
  2. Kündigungsrecht
  3. Vertragsanpassung
  4. Recht zur Auflösung des Vertrages

Dozent des Vortrages Die verschiedenen Störungen der Geschäftsgrundlage und deren Rechtsfolgen (§ 313 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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