Der Vortrag „Gutgläubiger Erwerb von Erbschaftsgegenständen (§§ 2365, 2366 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erbrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist der Ausgangspunkt des gutgläubigen Erbschaftserwerbs? Welches Organ der Rechtspflege ist hier zuständig?
Was sind die Zielrichtungen des Erbscheins?
Was wird in Bezug auf den Erbschein vermutet? Gibt es eine Regelung dazu?
Durch was kann sich ein gutgläubiger Dritter im Erbschaftsrecht schützen? Wo findet sich eine Regelung?
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