Haftung bei Firmenfortführung (§§ 25, 27 HGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Haftung bei Firmenfortführung (§§ 25, 27 HGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Handelsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Haftung bei Firmenfortführung §§ 25, 27 HGB
  • Der § 25 HGB
  • Der § 27 HGB
  • Fallbeispiel: Teure Maschinenbauteile
  • Falllösung: Teure Maschinenbauteile

Quiz zum Vortrag

  1. Das Handelsgeschäft wird bejaht, wenn die Stilllegung vorübergehend ist.
  2. Auch bei vorübergehender Stilllegung entfällt die Kaufmannseigenschaft, und somit handelt es sich nicht um ein Handelsgeschäft.
  3. Das Handelsgeschäft wird bejaht, wenn der Vertragspartner zustimmt.
  4. Das Handelsgeschäft wird verneint, wenn der Vertragspartner ein Handelsgeschäft vermeiden möchte.
  1. Bei der Geschäftsfortführung muss der innere Kern des Geschäfts erhalten bleiben.
  2. Für die Geschäftsfortführung ist vorausgesetzt, dass der Name des Unternehmens der selbe bleibt.
  3. Bei der Geschäftsfortführung darf keine vorübergehende Betriebsunterbrechung vorliegen.
  4. Bei der Geschäftsfortführung muss der äußere Kern des Geschäfts erhalten bleiben.
  1. Die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten werden vom alten und vom neuen Inhaber getragen, somit gibt es zwei Schuldner für eine Verbindlichkeit.
  2. Der Erwerber haftet allein für alle im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten vom früheren Inhaber.
  3. Früher begründete Verbindlichkeiten gehen nicht auf den neuen Inhaber über, sondern bleiben beim alten Inhaber.
  4. Die Gläubiger haben hier ein Wahlrecht, ob alter oder neuer Inhaber Schuldner der Verbindlichkeiten ist.

Dozent des Vortrages Haftung bei Firmenfortführung (§§ 25, 27 HGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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