Haftung der GmbH (§ 13 II GmbHG) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Haftung der GmbH (§ 13 II GmbHG)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Gesellschaftsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Haftung der GmbH § 13 II GmbHG
  • Haftung der eingetragenen GmbH
  • Verlustdeckungshaftung
  • Handelndenhaftung
  • Haftung als Vorgründungsgesellschaft
  • Fallbeispiel: Funkelnde Juwelen

Quiz zum Vortrag

  1. Sie bezieht sich auf das Innenverhältnis.
  2. Sie betrifft die eingetragene GmbH
  3. Sie richtet sich auf den Ausgleich der Unterbilanz
  4. Sie bezieht sich auf das Außenverhältnis
  5. Sie betrifft das Stadium der Vor-GmbH
  1. Die GmbH darf nicht vorbelastet sein.
  2. Das Stammkapital muss über 100.000€ betragen.
  3. Die GmbH muss mindestens 5 Gesellschafter haben.
  4. Die GmbH muss mindestens 4 Gesellschafter haben.
  1. Sie ist in § 11 Abs. 2 GmbHG geregelt.
  2. Sie gilt im Stadium der Vor-GmbH.
  3. Sie setzt ein rechtsgeschäftliches Handeln voraus.
  4. Sie gilt nur bei einer wirksamen Vertretungsmacht des Handelnden.
  1. ...kann durch schriftliche Vereinbarung mit dem Gläubiger nach Abschluss des Gesellschaftsvertrags erlöschen
  2. ...ist für die Gesellschafter akzessorisch.
  3. ...richtet sich nach § 11 Abs.2 GmbHG
  4. ...erlischt automatisch mit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrags.

Dozent des Vortrages Haftung der GmbH (§ 13 II GmbHG)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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