Der Verteidiger von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Verteidiger“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Hauptverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Verteidiger
  • Pflichten des Verteidigers
  • Rüge der Unzuständigkeit des Gerichts
  • Vernehmung des Angeklagten zur Person, § 243 II S. 2 StPO
  • Der Beweisantrag
  • Fallbeispiel: Sicherheitsabstand
  • Falllösung: Sicherheitsabstand

Quiz zum Vortrag

  1. Der Verteidiger hat ein Anwesenheitsrecht.
  2. Der Verteidiger kann Erklärungen und Stellungnahmen abgeben.
  3. Der Verteidiger kann im Hauptverfahren keine Anträge mehr stellen.
  1. Der Verteidiger kann die Rüge der Unzuständigkeit bis zum Beginn der Vernehmung des Angeklagten zur Sache geltend machen.
  2. Der Verteidiger kann die Rüge der Unzuständigkeit des Gerichts bis zum Abschluss der Hauptverhandlung geltend machen.
  3. Der Verteidiger kann die Unzuständigkeit des Gerichts nicht rügen.
  1. Der Angeklagte hat das Recht, sich in jeder Lage des Verfahrens eines Verteidigers zu bedienen. Sollte eine interne Kommunikation aufgrund der Sitzordnung nicht möglich sein, kann der Verteidiger einen entsprechenden Antrag stellen.
  2. Es gibt keine Sitzordnung im Gerichtssaal.
  3. Es gibt eine Sitzordnung im Gerichtssaal, auf diese kann der Verteidiger jedoch einen Einfluss nehmen.
  1. Der Verteidiger hält sein Plädoyer, nachdem der Staatsanwalt seinen Schlussvortrag gehalten hat.
  2. Der Verteidiger hält kein Plädoyer.
  3. Der Verteidiger hält sein Plädoyer nach dem letzten Wort des Verteidigers.

Dozent des Vortrages Der Verteidiger

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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