Der Grundatz der Verlesung von Urkunden und Verlesungsverbote von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Grundatz der Verlesung von Urkunden und Verlesungsverbote“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Hauptverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Grundatz der Verlesung von Urkunden und Verlesungsverbote
  • Grundsatz der persönlichen Vernehmung
  • Urkundenbeweis
  • Fallbeispiel: Das Tagebuch
  • Falllösung: Das Tagebuch

Quiz zum Vortrag

  1. Nein, der Urkundenbegriff aus der StPO ist nicht mit dem aus dem StGB gleichzusetzen. Der Begriff aus der StPO ist weiter und stellt nur auf die Verlesbarkeit ab.
  2. Ja, die Begriffe sind miteinander gleichzusetzen.
  3. Ja, jedoch nur dort, wo der Täter eines Urkundsdelikts beschuldigt wird.
  4. Nein, weil prinzipiell StGB und StPO getrennt zu betrachten sind und ihrem Sinn und Zweck nach schon keine Gleichsetzung der Begriffe zulässig ist.
  1. Verlesbarkeit
  2. Ein unterschriebenes Schriftstück.
  3. Ein Textstück mit rechtlichtsrelevantem Erklärungsinhalt.
  4. Der Aussteller muss erkennbar sein.
  5. Geeignetheit, einen Beweis zu erbringen
  1. Der Strengbeweis beschreibt die Feststellung eines Sachverhalts durch das Gericht mit gesetzlich formal begrenzten Beweismitteln.
  2. Der Freibeweis beschreibt die Tatsachenfeststellung durch das Gericht unter Nutzung aller verfügbaren Erkenntnisquellen.
  3. Der Strengbeweis beschreibt die Tatsachenfeststellung durch das Gericht unter Nutzung aller verfügbaren Erkenntnisquellen.
  4. Der Freibeweis beschreibt die Feststellung eines Sachverhalts durch das Gericht mit gesetzlich formal begrenzten Beweismitteln.

Dozent des Vortrages Der Grundatz der Verlesung von Urkunden und Verlesungsverbote

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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