Der Vortrag „Verwertungsverbot (§ 252 StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Hauptverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist der Schutzzweck der Regelung aus § 252 StPO?
Was ist vom Verwertungsverbot nach § 252 StPO nicht umfasst?
Unter welchen Voraussetzungen kann eine Aussage trotz späteren Zeugnisverweigerung verwertet werden?
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