Der Zeugenbeweis von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Der Zeugenbeweis“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Hauptverfahren“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Zeugenbeweis
  • Der Zeugenbeweis - Zeugenpflichten
  • Der Zeugenbeweis - Zeugenrechte
  • Unterbliebene Belehrung
  • Fallbeispiel: Der Verkehrsunfall
  • Falllösung: Der Verkehrsunfall

Quiz zum Vortrag

  1. Auch ein Minderjähriger kann Zeuge sein.
  2. Der Zeuge vom Hörensagen ist ein taugliches Beweismittel.
  3. Der Zeuge ist ein Strengbeweismittel.
  4. Auch der Angeklagte kann Zeuge sein.
  5. Der Zeuge ist ein Freibeweismittel.
  1. Die Wahrnehmung von Tatsachen.
  2. Wahrnehmungen, die der Zeuge in direktem Zusammenhang mit der Tat gemacht hat.
  3. Rechtsmeinungen und Schlussfolgerungen.
  4. Werturteile und Charaktereigenschaften anderer Personen.
  1. Während das Zeugnisverweigerungsrecht umfassend wirkt kann der Zeuge infolge eines Auskunftsverweigerungsrechts nur die Beantwortung einzelner Fragen verweigern.
  2. Während das Auskunftsverweigerungsrechts umfassend wirkt kann der Zeuge infolge eines Zeugnisverweigerungsrecht nur die Beantwortung einzelner Fragen verweigern.
  3. Das Auskunftsverweigerungsrecht berechtigt dazu, Fragen zur eigenen Person nicht beantworten zu müssen. Das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt hingegen dazu, Fragen über den Angeklagten und die Tatumstände nicht beantworten zu müssen.
  4. Das Aukunftsverweigerungsrecht kann der Angeklagte geltend machen - das Zeugnisverweigerungsrecht der Zeuge.
  5. Auskunftsverweigerungsrechte werden während des Ermittlungsverfahrens gegenüber den Ermittlungsbeamten geltend gemacht. Zeugnisverweigerungsrechte hingegen sind die Verweigerungsrechte, die vor Gericht geltend gemacht werden können.

Dozent des Vortrages Der Zeugenbeweis

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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