Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Grundlagen, geschützte Bereiche von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Grundlagen, geschützte Bereiche“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen den persönlichen Lebens- und Geheimbereich“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Hausfriedensbruch – Grundlagen und geschützte Orte
  • Das geschützte Rechtsgut
  • Die geschützten Objekte
  • Fallbeispiel: Die lieben Nachbarn
  • Lösung Fallbeispiel

Quiz zum Vortrag

  1. Geschütztes Rechtsgut des § 123 StGB ist der Hausfrieden.
  2. Geschütztes Rechtsgut des § 123 StGB ist der öffentliche Friede.
  3. Geschütztes Rechtsgut des § 123 StGB ist das Eigentum.
  4. Geschütztes Rechtsgut des § 123 StGB ist das Hausrecht und der öffentliche Friede.
  5. Geschütztes Rechtsgut des § 123 StGB ist die freie Willensbildung.
  1. § 123 StGB stellt kein eigenhändiges Delikt dar.
  2. § 123 StGB stellt ein eigenhändiges Delikt dar.
  3. Eine Person kann nur dann Mittäter des § 123 StGB sein, wenn die Person auch selbst am Tatort anwesend ist.
  4. Eine Person kann Mittäter des § 123 StGB sein, ohne am Tatort anwesend zu sein.
  5. § 123 ist ein Dauerdelikt.
  1. § 123 StGB ist mit dem Eindringen oder Sich-nicht-Entfernen vollendet.
  2. § 123 StGB ist mit dem Verlassen des Tatortes vollendet.
  3. § 123 StGB ist mit dem Verlassen des Tatortes beendet.
  4. § 123 StGB ist ein Zustandsdelikt.
  5. § 123 StGB ist mit dem Eindringen oder Sich-nicht-Entfernen voll- und beendet.
  1. Behörden
  2. Schulen
  3. Kirchen
  4. Gerichte
  5. Wohnungen

Dozent des Vortrages Hausfriedensbruch (§ 123 StGB): Grundlagen, geschützte Bereiche

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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