Der Vortrag „Hemmung und Neubeginn der Verjährung (§§ 204 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Rechtsdurchsetzung insb. Einreden“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wodurch kann die Verjährung gehemmt werden?
Was trifft auf die Hemmung wegen Verhandlungen nicht zu?
Was sind Beispiele für "Höhere Gewalt" i.S.d. § 206 BGB?
Welche Wirkung hat die Hemmung der Verjährung?
Wann beginnt die Verjährung erneut?
Welche Fälle der Ablaufhemmung kennen Sie?
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