Der Vortrag „ZPO Ref: § 12 – Eilverfahren“ von Vors. Richter Dr. Rainer Oberheim ist Bestandteil des Kurses „Ihre Jura-Flatrate“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was versteht man unter Eilverfahren?
Welche Arten von Eilverfahren gibt es?
Kann die Rechtskraft eines im Eilverfahren erlassenen Beschlusses einer bestimmten Entscheidung in der Hauptsache entgegenstehen?
Wann kommt der Arrest in Betracht?
In welcher Form ergeht eine Arrestentscheidung?
Gegen welche Arrestentscheidungen ist der Widerspruch nach § 924 ZPO statthaft?
Was setzt ein begründetes Arrest voraus?
Welche Rechtsbehelfe kommen in Betracht, wenn ein Antrag auf Arrest durch Beschluss ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen wird?
Kann die Rechtskraft des Arrestes auf die Hauptsache erstreckt werden?
Was ist grundsätzlich Zweck der einstweiligen Verfügung?
Wer bestimmt, wie der Zweck der einstweiligen Verfügung am besten erreicht wird?
Was geht grundsätzlich im Rahmen einer einstweiligen Verfügung nicht?
In welchen Fallgruppen kommt typischerweise eine Vorwegnahme der Hauptsache in Betracht?
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... vor, weil ich mich unklar ausgedrückt habe. Mit der Aufforderung, nachzudenken, ob eine mündliche Verhandlung stattgefunden hat oder nicht, wollte ich nur noch einmal betonen, dass dieser Umstand für die Entscheidungsform ausschlaggebend ist. Hat eine mündliche Verhandlung nicht stattgefunden, ergeht die Entscheidung immer durch Beschluss und immer endet der Einleitungssatz dann "ohne mündliche Verhandlung am ... beschlossen". Nur wenn laut Sachverhalt mündlich verhandelt wurde, ergeht ein Urteil, in dem dann der ...
... Da ich ja insofern nicht an die Parteianträge gebunden bin - Rainer Oberheim am 28.05.2012, 10:05 Uhr : Videoposition: 00:00:03 zum Vortrag Archiv - LE 14: § 12 Eilverfahren, Sehr geehrte Vera, grundsätzlich ist die Herausgabe an den Sequester der Herausgabe an den Gläubiger gegenüber kein Minus, sondern ein Aliud, sodass eine teilweise Klagestattgabe nach § ...
... Viele Grüße, Janine - User Support - Vera X. am 23.04.2012, 17:32 Uhr : Videoposition: 01:37:24 zum Vortrag Archiv - LE 14: § 12 Eilverfahren Sehr geehrter Herr Dr. Oberheim, sollte der Kläger (fälschlicherweise) bei der Sicherungsverfügung den Antrag stellen, die Sache an ihn herauszugeben, muss ich dann die Herausgabe an einen Sequester aussprechen UND (wie sonst auch) den Antrag im Übrigen zurückweisen ...
... Mit besten Grüßen, Dr. Rainer Oberheim Manfred U. am 01.09.2011, 19:47 Uhr : Videoposition: 00:35:07 zum Vortrag Archiv - LE 14: § 12 Eilverfahren, Sehr geehrter Herr Dr. Oberheim, ich beziehe mich auf 35:05. Sie führen aus, es fehle an einem Rechtschutzbedürfnis für den einstweiligen Rechtsschutz, wenn ich bereits ein ...