Der Vortrag „Ablauf des Vollstreckungsverfahrens und Vollstreckungstitel“ von Prof. Dr. iur. Bernd Banke ist Bestandteil des Kurses „Ihre Jura-Flatrate“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was prüft das Vollstreckungsorgan von Amts wegen?
Welche Form muss der Vollstreckungsantrag haben?
In welchen Fällen ist ein Vollstreckungsauftrag eine bestimmte Form gebunden?
§ 751 ZPO greift als besondere Vollstreckungsvoraussetzung in Abhängigkeit von was ein?
Was ist grundsätzlich Voraussetzung dafür, dass eine Zug um Zug Leistung vollstreckt wird?
Wann liegt ein Vollstreckungshindernis vor?
Was sind u.a. Befugnisse des Gerichtsvollziehers?
Aus welchen Normen können sich statt einer Drittwiderspruchsklage nach Ende der Zwangsvollstreckung Ansprüche ergeben?
Was kann sich nach Abschluss der Vollstreckungsmaßnahmen unmittelbar anschließen?
Welche dieser Rechtsbehelfe sind als öffentlich rechtliche Rechtsbehelfe da, um verfahrensrechtliche Fehler geltend zu machen?
In welchen Verfahren werden zivilrechtliche Rechte geltend gemacht?
In welchem Recht wurzelt die Klage auf Erteilung der Vollstreckungsklausel?
Aus was setzt sich der zwiegliedrige Streitgegenstandsbegriff zusammen?
Wann macht eine eidesstattliche Versicherung Sinn?
Wenn der Vollstreckungstitel zu unbestimmt ist, um vollstreckt werden zu können, was kann dann der Gläubiger nach h.M. unternehmen?
Was ist ein Titel?
An welcher Stelle in der Zulässigkeit gibt es ein Problem, das einen erhöhte Begründungsaufwand erfordert, wenn der Gläubiger auf Grund eines Vollstreckungstitels, der zu unbestimmt ist, um ihn vollstrecken zu können, eine Feststellungsklage erhebt?
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