Der Vortrag „Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welchen Deliktscharakter hat § 227 StGB?
Welche besondere Voraussetzung muss zwischen der Verwirklichung des Grundtatbestandes und der schweren Folge erfüllt sein?
Was ist nach herrschender Meinung in der Rspr. der Anknüpfungspunkt für den tatbestandsspezifischen Gefahrzusammenhang bei § 227 StGB?
Wie ist das Verhältnis von § 227 StGB zu § 222 StGB?
Sind der Versuch des § 227 StGB sowie Mittäterschaft und Teilnahme an der Körperverletzung mit Todesfolge möglich?
Vertritt man zum Unmittelbarkeitszusammenhang die Legalitätstheorie, dann ist...?
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