Der Vortrag „Kommunales, hessisches Satzungsrecht des öffentlichen Rechts“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Gemeinderecht von Hessen: Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Arten von Satzungen werden begrifflich unterschieden?
Wenn sie eine Satzung prüfen, müssen Sie innerhalb der formellen Rechtmäßigkeit prüfen, wer für den Erlass der Satzung zuständig ist. Welche Kompetenzen sind hier zu prüfen?
Innerhalb der formellen Rechtmäßigkeitsprüfung einer Satzung prüfen Sie das Verfahren. Welcher Punkt wird dort nicht geprüft?
Wann ist für den Erlass einer Satzung eine Genehmigung erforderlich?
Nach einem Verstoße gegen § 25 HGO, ergeht ein Beschluss! Wann verliert der Mangel seine Wirkung?
Woraufhin überprüfen Sie eine Satzung in der materiellen Rechtmäßigkeitsprüfung?
Sie wollen eine Satzung in einem gerichtlichen Verfahren überprüfen lassen. Welches Prozessverfahren kommt in Frage?
Sie wollen gegen eine Satzung im Normenkontrollverfahren vorgehen. Wer ist richtiger Antragsgegner?
Wann ist ein Normkontrollverfahren statthaft?
Das Normenkontrollverfahren ist ein Zwitterverfahren, weil es zum Teil subjektives und zum Teil objektives Beanstandungsverfahren ist. Wie drückt sich dies in der Prüfung eines Normkontrollverfahrens aus?
Wie prüft man ein Grundrecht?
Das Normkontrollverfahren ist nur zulässig innerhalb einer Jahresfrist. Wann beginnt diese zu laufen?
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