Der Vortrag „Kommunalrecht: VRW, Klageart & Klagebefugnis anhand eines Fallbeispiel“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Gemeinderecht von Hessen: Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Aus welchem Recht kann sich die Klagebefugnis einer Gemeinde nur ergeben?
Wann wird die fachaufsichtliche Kompetenz überschritten?
Wenn eine Gemeinde eine aufsichtliche Weisung erhalten hat, gegen die sie vorgehen will, wer ist dann Klagegegner?
Was sind klassische kommunale Selbstverwaltungsrechte?
Gibt es einen Individualanspruch auf Tätigwerden der Rechtsaufsichtsbehörde?
Was sagt die Schutznormtheorie aus?
Welche Aussagen sind falsch?
Was sind repressive Maßnahmen der Aufsichtsbehörde?
Was kann die Rechtsaufsicht tun?
Aus welchen Normen ergibt sich in Hessen die Ermächtigungsgrundlage für eine Beanstandungsverfügung?
Wer ist zuständige Aufsichtsbehörde in Hessen, für eine Gemeinde mit mehr als 50.000 Einwohnern?
Welche Punkte prüfen Sie in der formellen Rechtmäßigkeit, wenn Sie einen Beschluss der Gemeinde prüfen?
Beschlüsse, die unter Mitwirkung eines Befangenen Mitgliedes zustande kamen, sind grundsätzlich unwirksam, es sei denn innerhalb einer sechsmonatigen Frist wurde widersprochen oder beanstandet. Wer hat das Recht solchen Beschlüssen zu widersprechen oder sie zu beanstanden?
Welche Aussage zur Befangenheit (auf Hessen bezogen) trifft zu?
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