Der Vortrag „Kommunalverfassungsstreitverfahren in Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Gemeinderecht von Hessen: Verwaltungsrecht BT“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ein Verein macht einen Anspruch auf Benutzung der Stadthalle geltend. Über den Zulassungsanspruch entscheidet allerdings nicht die Stadt selbst, sondern die von der Stadt gegründete Saalbau GmbH. Welche Theorie ist entscheidend für die Frage, ob der Verwaltungsrechtsweg eröffnet ist?
Ein Verein macht einen Anspruch auf die Benutzung der Stadthalle geltend. Über den Zulassungsanspruch entscheidet allerdings nicht die Stadt selbst, sondern die von der Stadt gegründete Saalbau GmbH. Welche Klageart kommt in Betracht? (Beachte: Es werden auch andere Ansichten vertreten. Hier ist nach der Ansicht gefragt, die in der Klausur am einfachsten zu bearbeiten ist.)
Wie wird das Kommunalverfassungsstreitverfahren noch bezeichnet, beziehungsweise welche Ausprägungen gibt es?
Welche Aussagen treffen zu?
Was passt nicht zum Kommunalverfassungsstreitverfahren?
Wie ist ein Flächennutzungsplan einzuordnen?
Mit welchen Argumenten hat der VGH Kassel vertreten, dass eine Beanstandung des Bürgermeisters, gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung, einen Verwaltungsakt darstellt?
Wenn es um einen Kommunalverfassungsstreit geht, wird sich die Frage stellen, ob das angegriffene Handeln einen Verwaltungsakt darstellt. Diese Frage wird von der herrschenden Lehre verneint. An welchen beiden Merkmalen kann man das Vorliegen eines Verwaltungsaktes scheitern lassen?
Eine Meinung in der Literatur vertritt die Auffassung, dass das Kommunalverfassungsstreitverfahren eine Klage sui generis darstellen würde. Welche Argumente führt diese Meinung ins Feld?
Die heute herrschende Meinung geht davon aus, dass das Kommunalverfassungsstreitverfahren unter die Regelungen der VwGO passt. Es handele sich also nicht um eine Klage sui generis. Welche Argumente führt diese Meinung in Feld?
Welche Klagearten kommen innerhalb eines Kommunalverfassungsstreitverfahrens in Betracht?
Welche Aussage ist falsch?
Was ist keine Gemeinsamkeit von Feststellungsklage und allgemeiner Leistungsklage?
Welche Aussage zur Klagebefugnis im Kommunalverfassungsstreitverfahren ist falsch?
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