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Die „Konkurrenzen im Strafrecht“ behandeln die Grundlagen und Kriterien zur Handlungseinheit, die Gesetzeskonkurrenz, Tateinheit und Tatmehrheit, den in dubio pro reo Grundsatz, die Wahl- und Postpedenzfeststellung und die Strafzumessung.
Die Konkurrenzen sind entscheidend für den Abschluss Ihrer Strafrechtsklausur.