Der Vortrag „Menschenraub (§ 234 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Freiheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Der Menschenraub ist ein Sonderfall des/der ....
Der subjektive Tatbestand des Menschenraubs erfordert zusätzlich zum Vorsatz eine der folgenden Absichten?
Welche Arten von Gewalt sind im Rahmen des § 234 StGB zu unterscheiden?
Wo ist der Menschenraub geregelt?
Welche der folgenden ist keine mögliche Tathandlung im Sinne des § 234 StGB?
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