Der Vortrag „Mittelbare Falschbeurkundung (§ 271 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Urkundendelikte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Bedeutung kommt der Vorschrift des § 271 StGB zu?
Worauf muss sich die Unwahrheit in der Urkunde beziehen?
Welche Beurkundungsmöglichkeiten stehen einer Person vor einem Urkundsbeamten zur Verfügung?
Welche Vorsatzformen erfordern § 271 Abs. 1 und 2 StGB?
Welche unterschiedlichen Urkunden gibt es?
Was schützt die Vorschrift des § 267 StGB im Gegensatz zu § 271 StGB?
Wie definiert man den Begriff der öffentlichen Urkunde?
Was versteht man unter der Rechtserheblichkeit einer Erklärung im Rahmen des § 271 StGB?
Eine Urkunde ist dann unwahr, wenn ...
Was versteht man unter dem Tatbestandsmerkmal "Gebrauchen" im Sinne des § 271 Abs. 2 StGB?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |