Der Vortrag „Die kaufrechtliche Nacherfüllung - Kosten der Abholung und Anlieferung, Verjährung und Untergang der Kaufsache beim Transport (§§ 439, 447 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Kaufrecht im BGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Im Normalfall verjähren Mängelansprüche aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 nach ...
Die gewöhnliche Verjährungsfrist von zwei Jahren verlängert sich nach § 438 I, III wenn ...
Arglistig handelt der Verkäufer, der ...
Wenn § 438 II den Beginn der Verjährungsfrist auf den Zeitpunkt der Ablieferung festlegt, dann entspricht dies dem Zeitpunkt ...
Beträgt die Verjährungsfrist wegen Arglist des Verkäufers nach § 438 III drei Jahre, so beginnt die Frist ...
Die laufende Verjährung kann gehemmt werden durch ...
Das Rücktritts- und Minderungsrecht aus § 437 Nr. 2, 440, 441 verjährt ...
Relevant für die Entscheidung, wer die Nacherfüllungskosten zu tragen hat, ist ...
Der Verkäufer wird bei Untergang der Kaufsache während des Transports dann von seiner Leistungspflicht frei, wenn ...
Die Kaufsache geht nach §§ 275f. BGB zufällig unter, wenn ...
Ob ein Verschulden des Verkäufers nach §§ 275 f. BGB vorliegt, richtet sich ...
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