Nachstellung (§ 238 StGB) von RA Stefan Koslowski

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Nachstellung (§ 238 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Freiheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Nachstellung (§ 238 StGB)
  • Das Prüfungsschema
  • § 238 I Nr. 1 StGB Räumliche Nähe aufsuchen
  • § 238 I Nr. 2 StGB Kommunikation
  • § 238 I Nr. 4 StGB Drohung
  • § 238 I Nr. 5 StGB Andere vergleichbare Handlung
  • Fallbeispiel: Die Stalkerin
  • Falllösung: Die Stalkerin

Quiz zum Vortrag

  1. Um ein Eignungsdelikt
  2. Um ein relatives Antragsdelikt
  3. Um ein Fahrlässigkeitsdelikt
  4. Um ein Distanzdelikt
  1. Die Handlungsfreiheit des Opfers hinsichtlich seiner persönlichen Lebensgestaltung
  2. Die Entschlussfreiheit des Opfers hinsichtlich seiner persönlichen Lebensgestaltung
  3. Die körperliche Unversehrtheit des Opfers
  4. Das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Opfers
  1. Telefonterror ist von § 238 Abs. 1 Nr. 5 StGB erfasst, nicht aber von § 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB, da es ja gerade nicht zu einer Kommunikation gekommen ist.
  2. Nein, der Telefonterror ist straflos.
  3. Telefonterror fällt unter § 238 Abs. 1 Nr. 2 StGB, da hier ein Telekommunikationsmittel zur Tat verwendet wurde.
  4. Die Tat ist nur dann strafbar, wenn die Lebensgestaltung des B tatsächlich erheblich beeinträchtigt ist und er seinen Job verliert.
  1. § 238 StGB a. F. konnte dem Ziel des Opferschutzes nur eingeschränkt gerecht werden.
  2. § 238 StGB a. F. war in der Praxis schwer anwendbar, dies besonders wegen der hohen strafrechtlichen Hürden als Erfolgsdelikt; oftmals beschränkten die Strafverfolgungsbehörden die strafrechtliche Verfolgung auf weitere Delikte, die der Stalker im Zuge des Nachstellens verwirklicht hatte.
  3. Für die Änderung der Vorschrift gibt es keinen besonderen Grund.
  4. Die Strafen sind in der BRD generell zu niedrig und der Gesetzgeber wollte ein Zeichen setzen.

Dozent des Vortrages Nachstellung (§ 238 StGB)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0