Der Vortrag „Nachstellung (§ 238 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Straftaten gegen die Freiheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Um was für ein Delikt handelt es sich bei § 238 Abs. 1 StGB?
Was ist das Schutzgut der Nachstellung?
A ruft über ein halbes Jahr regelmäßig um Mitternacht bei B an, legt aber sofort nach dem Melden wieder auf (so genannter Telefonterror). B ist infolge der nächtlichen Belästigungen unkonzentriert und droht, seine Arbeitsstelle zu verlieren. Ist dieses Verhalten von § 238 Abs. 1 StGB erfasst?
Was hat den Gesetzgeber dazu bewogen, den § 238 StGB n. F. als Eignungsdelikt auszugestalten?
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