Der Vortrag „Das Kommunalrecht und die Kommunalverwaltung in Hessen“ von RA Christian Falla ist Bestandteil des Kurses „Öffentliches Recht BT 1. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welche Gebietskörperschaften kennen Sie?
Welche Aussage zur unmittelbaren Landesverwaltung ist falsch?
Wie gliedert sich die unmittelbare Landesverwaltung?
Wer ist Rechtsträger?
Die mittelbare Verwaltung ist davon gekennzeichnet, dass Aufgaben auf rechtlich verselbstständigte Subjekte (juristische Personen) übertragen werden. Welche juristischen Personen kennen Sie?
In welchen Rechtsquellen ist die Selbstverwaltungsgarantie verankert?
Was ist keine pflichtige Selbstverwaltungsaufgabe?
Welcher Art von Aufsicht sind Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltung unterworfen?
Welche Bereiche sind der Fremdverwaltung zuzuordnen?
Wodurch zeichnet sich die Fachaufsicht aus?
Welche Aufgabe ist der Fremdverwaltung zuzuordnen?
Welche Gemeindearten gibt es in Hessen?
Welche Aussage trifft auf große kreisangehörige Städte zu?
Welche Merkmale hat ein Verwaltungsakt?
Die Aufsichtsbehörde ergreift eine Maßnahme gegen eine Gemeinde. Will die Gemeinde dagegen vorgehen, stellt sich die Frage nach der statthaften Klageart. Eine Anfechtungsklage kommt nur in Betracht, wenn die Maßnahme einen Verwaltungsakt darstellt. Problematisch an dieser Frage ist, ob die Maßnahme Außenwirkung besitzt. Was wird zu diesem Thema von der wohl noch herrschenden Meinung vertreten?
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