Der Vortrag „Personenvereinigungen (v. a. §§ 741 ff., 1008 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Rechtsgeschäfte“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Bei welchen der folgenden Personenvereinigung handelt es sich um Gesamthandsgemeinschaften?
Welche Gesamthandsgemeinschaften sind eigenständige Rechtssubjekte?
Was sind Argumente für die Rechtsfähigkeit der GbR?
Bei welcher Gesellschaft ist der Tod bereits eines Gesellschafters von mehreren ein Auflösungsgrund, wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag geregelt ist.
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