Der Vortrag „Rechtsfolgen der c.i.c. Haftung (§§ 311 II, 2810 I, 241 II BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Vorvertragliche Haftung: Culpa in contrahendo“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was wird als erstes in der Rechtsfolge geprüft?
Nach welcher Theorie wird ein Schaden bestimmt?
Was verbindet die haftungsausfüllende Kausalität?
Was verbindet man mit einem Rechtsgrundverweis?
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