Der Vortrag „Verletzungshandlung und Rechtsgutverletzung (§ 823 I BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches Beispiel umschreibt eine Verletzungshandlung im Sinne des § 823 I BGB?
Was ist eine Handlung?
Was sind sonstige Rechte im Sinne des § 823 I BGB?
Wie muss der Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb geschaffen sein, um eine Verletzungshandlung im Sinne des § 823 I BGB darzustellen?
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