Rechtsschutz gegen Ermittlungsmaßnahmen von RA Stefan Koslowski

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Rechtsschutz gegen Ermittlungsmaßnahmen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Die Ermittlungsmaßnahmen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Rechtsschutz gegen Ermittlungsmaßnahmen
  • Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen
  • Rechtsschutz vor Erledigung
  • Rechtsschutz nach Erledigung
  • Sonderregelung des § 101 StPO
  • Anwendungsbereich des § 101 VII StPO
  • Schema Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen
  • Fallbeispiel: Recht geschützt
  • Falllösung: Recht geschützt

Quiz zum Vortrag

  1. Der Rechtsbehelf nach § 101 VII StPO für bestimmte Zwangsmaßnahmen.
  2. Die Beschwerde nach § 304 StPO oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 II 2 StPO (analog).
  3. Gegen erledigte Zwangsmaßnahmen ist wegen "prozessualer Überholung" kein Rechtsschutz mehr möglich.
  4. Die Beschwerde nach § 305 StPO oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 II 2 StPO (analog).
  1. Die Beschwerde nach § 304 StPO oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 II 2 StPO (analog).
  2. Die Beschwerde nach § 304 StPO.
  3. Die Beschwerde nach § 305 StPO oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 98 II 2 StPO (analog).
  4. Die Beschwerde nach § 304 StPO oder Antrag auf gerichtliche Entscheidung nach § 96 II 2 StPO (analog).
  1. Der Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen basiert auf Art. 10 IV GG (Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt) und Art. 103 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör).
  2. Der Rechtsschutz basiert auf der ständigen Rechtsprechung des BVerfG.
  3. Der Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen basiert auf Art. 1 I GG (Menschenwürde) und Art. 103 GG (Anspruch auf rechtliches Gehör).
  4. Der Rechtsschutz gegen Zwangsmaßnahmen basiert auf der Prämbel der StPO.

Dozent des Vortrages Rechtsschutz gegen Ermittlungsmaßnahmen

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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