Der Vortrag „Prinzipien des Sachenrechts“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Sachenrecht im BGB“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welches ist keines der sachenrechtlichen Grundprinzipien?
Was ist im Sachenrecht, im Gegensatz zum Schuldrecht für die Parteien beschränkt?
Was ist Aussage des Publizitätsgrundsatzes?
Was kommt den Publizitätsmitteln zu?
Wo ist die Eigentumsvermutung geregelt?
Was besagt der Spezialitätsgrundsatz?
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