Der Vortrag „Schaden und Rechtsfolgen (§§ 249 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Deliktsrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
In welchem Teil der Prüfungsabfolge ist der Schaden anzusprechen?
Aus welchen Voraussetzungen besteht der haftungsausfüllende Tatbestand?
Welche "Schadensformen" werden im Rahmen des § 823 I BGB unterschieden?
Wann fehlt es beispielsweise an einem zurechenbaren Schaden?
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