Der Vortrag „Übereignung durch Einigung und Vereinbarung eines Besitzkonstituts & Sicherungsübereignung (§§ 929 S.1, 930 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Mobiliarsachenrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wo ist die Sicherungsübereignung im Gesetz geregelt?
Nach welcher Vorschrift richtet sie sich?
Worin liegt das Besitzmittlungsverhältnis?
Was ist der Sicherungsvertrag systematisch?
Was geschieht, wenn der Sicherungszweck erfüllt ist?
Wann kommt es zum automatischen Rückfall des Eigentums?
Wie ist die Lage, wenn der Sicherungsvertrag nicht wirksam zustande gekommen ist?
Was ist ein besonderer Fall der Sittenwidrigkeit des Sicherungsvertrags?
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