Sonderfälle: Rücktritt bei Qualifikationen, erfolgsqualifizierten Delikten und Unternehmensdelikten von Dr. jur. Dennis Federico Otte

video locked

Über den Vortrag

Der Vortrag „Sonderfälle: Rücktritt bei Qualifikationen, erfolgsqualifizierten Delikten und Unternehmensdelikten“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Der Rücktritt“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Der Rücktritt bei Sonderfällen (Teilrücktritt vom qualifizierten Versuch, erfolgsqualifizierten Delikt, Unternehmensdelikt)
  • Rücktritt vom erfolgsqualifizierten Delikt
  • Erfolgsqualifizierter Versuch
  • Fallbeispiel: Glückloser Räuber
  • Falllösung: Glückloser Räuber

Quiz zum Vortrag

  1. Weil sich durch den Eintritt des Erfolges der Unrechtsgehalt des Grunddelikt bereits realisiert hat
  2. Weil es in systematischer Hinsicht ohne Grunddelikt keine Qualifikation geben kann
  3. Weil ein Rücktritt trotz Eintritt des Erfolges dem Schutzzweck der Erfolgsqualifikation entgegenstehen würde.
  4. Weil schon der Versuch eines erfolgsqualifizierten Deliktes nicht möglich ist
  1. Weil beim Unternehmensdelikt der Versuch der Vollendung entspricht
  2. Weil der Gesetzgeber den Rücktritt explizit ausgeschlossen hat
  3. Es kommt drauf an ob es sich um ein echtes oder unechtes Unternehmensdelikt handelt
  4. Weil das deutsche Strafrecht keine strafrechtliche Verantwortlichkeit von juristischen Personen und Personenverbänden kennt
  1. Der Grundtatbestand ist vollendet aber der qualifizierende Erfolg ist ausgeblieben
  2. Der Grundtatbestand ist nicht vollendet aber der qualifizierende Erfolg ist eingetreten
  3. Der Grundtatbestand ist nicht vollendet aber der qualifizierende Erfolgt ist ausgeblieben
  4. Der Grundtatbestand ist vollendet aber der qualifizierende Erfolg ist eingetreten

Dozent des Vortrages Sonderfälle: Rücktritt bei Qualifikationen, erfolgsqualifizierten Delikten und Unternehmensdelikten

Dr. jur. Dennis Federico Otte

Dr. jur. Dennis Federico Otte

RA Dr. Dennis Federico Otte hat sein Studium der Rechtswissenschaft in Mailand, Konstanz, Berlin und Bologna absolviert. Als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl Hoffmann-Holland für Strafrecht und Kriminologie der FU Berlin unterrichtete er, neben seiner Promotion im Strafprozessrecht, regelmäßig Studenten und bereitete diese gezielt auf das Staatsexamen vor. Seit 2018 ist RA Dr. Otte als Strafverteidiger im Wirtschaftsstrafrecht in Berlin tätig.

Kundenrezensionen

(1)
5,0 von 5 Sternen
5 Sterne
5
4 Sterne
0
3 Sterne
0
2 Sterne
0
1  Stern
0