Der Vortrag „Gewahrsam“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht 1. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Ist Besitz und Gewahrsam identisch?
Was ist die Natur des Gewahrsams?
Welche Aussagen stimmen bzgl. des Gewahrsams?
Welche Arten der Gewahrsamslockerung existieren?
Wonach richtet sich die Feststellung, dass Gewahrsam vorliegt?
Welche Erscheinungsformen von Mitgewahrsam existieren?
Auf welches Abgrenzungskriterium zwischen § 242 und § 263 ist bei Beschlagnahmefällen abzustellen?
Wer hat Gewahrsam am Kasseninhalt in einem Supermarkt?
Wann liegt die Begründung neuen Gewahrsams vor?
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... 3. Gewahrsam a. Stufen des Gewahrsams, Gewahrsam der 1. Stufe ...
... Gewahrsamslockerung bei der tatsächlichen Komponente, Pkw Parkplatz ...
... dadurch beendet, dass man ihn kurzfristig nicht ausüben kann. Es dürfen keine großen Hindernisse ...
... II. Wegnahme 4. Eigentum – Gewahrsam, Rechtliches ...
... - gleichberechtigter = jeder gegen jeden - Über-Unterordnungsverhältnisse = von unten ...
... Var. 1: Verlust im Wald, Var. 2: Verlust in eigener Wohnung ...
... und Begründung können, müssen aber nicht in einem Akt zusammenfallen. Mit Begründung tritt Vollendung ein ...