Der Vortrag „Körperverletzung und Tötung: Opfer, Erfolg“ von RA Wolfgang Bohnen ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht 1. Staatsexamen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Die Abtreibungshandlung führt zur Frühgeburt und das Kind stirbt 10 Minuten nach der Geburt. Welche der folgenden Delikte sind verwirklicht?
Welche Meinungen existieren zu der Frage, ob bei einer durch § 224 I Nr. 1 StGB qualifizierten Verletzungshandlung eine innere – im Körper des Opfer statt findende – Auswirkung erforderlich ist?
Worauf stellt § 224 StGB als unrechtserhöhenden Aspekt ab?
Welche Qualität der Tatbegehung muss der "Beteiligte" in § 224 I Nr. 4 StGB aufweisen?
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit von einer Gemeinschaftlichkeit / Einvernehmlichkeit der Tatbegehung in § 224 I Nr. 4 StGB ausgegangen werden kann?
Muss nach h.M. bei § 224 I Nr. 5 StGB die konkrete Tathandlung zu einer Verletzungsfolge führen, die für das Opfer konkret lebensgefährlich ist?
Welche Meinungen bestehen zum Vorsatzproblem in § 224 I Nr. 5 StGB?
Wodurch unterscheiden sich § 226 I StGB und § 226 II StGB?
Worauf ist § 18 StGB anwendbar?
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... §§ 211 ff und § 218 Beginn: mit Geburt, d.h. Eröffnungswehen bzw. bei operativer Geburt mit ...
... zur Gesundheitszerstörung, sondern nur zur Gesundheitsschädigung haben Problem: Vgl. mit Nr. 2 = dort Eignung zu erheblicher Gesundheitsschädigung herrschender Meinung: Strafrahmensprung ...
... alle Substanzen, die mechanisch oder thermisch wirken, nach herrschender Meinung auch HIV Beibringen = Stoff wird mit Körper derart in Verbindung gebracht, ...
... der Tatbegehung mit Eignung erhebliche Gesundheitsschäden herbeizuführender Waffe, vgl. Darstellung zu § 244 I Nr. 1a ...
... Nr. 3 KV mittels eines hinterlistigen Überfalls Strafgrund = Verwerflichkeit und Gefährlichkeit des überraschenden Angriffs Überfall ...
... dass durch die Zahl der Angreifer eingeschüchtert und in Verteidigung gehemmt wird mindestens 2 ...
... Strafgrund der erhöhten Gefährlichkeit bei Auslegung beachten Täter und Teilnehmer wissentlich und willentlich - also einvernehmlich ...
... objektiv generell (abstrakt) geeignet sein, das Opfer in Lebensgefahr zu bringen. Problem: Vorsatz: Kenntnis der Umstände ausreichend ...
... Nr. 1: Verlust von Sinnes- u. Körperfunktion. Nr. 2: Verlust/dauernde Gebrauchsunfähigkeit von wichtigen ...
... Fahrlässigkeitskombination als tatbestandliche Verklammerung § 227 = §§ 223 ff. ...
... unter Zugrundelegung des „Strafrechtlichen Grundprinzips“ ziehen: „Hohe Rechtsfolge setzt hohen Unrechtsgehalt voraus“. § 227 muss somit einen weit höheren Unrechtsgehalt ...
... somit einer Einschränkung der c.s.q.n., denn ansonsten könnte eine fahrlässige Todesherbeiführung eine Rechtsfolge bis zu ...
... Unmittelbarkeitszusammenhang Anknüpfungspunkt = Vorsatztat ...
... Unmittelbarkeitszusammenhang, Anknüpfungspunkt, Durchbrechung, Drittverhalten/Opferverhalten. § 18 = wenigstens Fhlk. - Obj. Sorgfaltspflicht = vorsätzliche KV. ...