Der Vortrag „Einführung in die Irrtumslehre“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 2: Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, Irrtumslehre und Konkurrenzen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Unter einem Irrtum im strafrechtlichen Sinne versteht man ...
Im Gegensatz zum Tatbestandsirrtum nach § 16 I StGB, liegt ein Verbotsirrtum nach § 17 StGB vor wenn...
Von einem umgekehrten Tatbestandsirrtum spricht man...
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