Der Vortrag „Unmittelbare und mittelbare Täterschaft (§ 25 I StGB)“ von Dr. jur. Dennis Federico Otte ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Allgemeiner Teil 2: Täterschaft und Teilnahme, Versuch und Rücktritt, Irrtumslehre und Konkurrenzen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was beutet unmittelbare Täterschaft?
Was ist nach der Tatherrschaftslehre Voraussetzung der mittelbaren Täterschaft?
Kann man einen Tatmittler i.S.d. § 25 I 2. Alt. StGB durch Hervorrufen eines vermeidbaren Verbotsirrtums kontrollieren?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |