Der Vortrag „Brandstiftung (§ 306 StGB), minder schwere Fälle der Brandstiftung (§ 306 II StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Vervollständigen Sie folgende Definition: In Brand gesetzt ist ein Tatobjekt, wenn ...
Wann liegt nach der herrschenden Meinung ist ein "Inbrandsetzen" vor?
A kommt in seinen Garten und sieht, dass ein Blitz in seinen Baum eingeschlagen hat. Der Baum hat Feuer gefangen und die Funken drohen, auf das Haus des Nachbarn N überzuspringen. N war dem A ohnehin schon immer verhasst. Er könnte den Baum einfach mit Wasser aus seinem Gartenschlauch löschen. Dennoch unternimmt er nichts und beobachtet, wie das Anwesen des N Feuer fängt und abbrennt. Hat A als Garant durch Unterlassen den Tatbestand der Brandstiftung § 306 StGB erfüllt?
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