Der Vortrag „Meineid (§ 154 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Welchen Deliktscharakter besitzt § 154 StGB, was die Aussagen von Zeugen und Sachverständigen angeht?
Welchen Deliktscharakter besitzt § 154 StGB, wenn der Täterkreis nicht auf Zeugen und Sachverständige begrenzt ist?
Welche Deliktsart besitzt § 154 StGB?
Wann ist die Tat bei einem Voreid vollendet?
Wann ist die Tat bei einem Nacheid vollendet?
Können sich eidesunfähige Personen gemäß § 60 I Var. 1 StPO nach § 154 strafbar machen?
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