Der Vortrag „Totschlag (§ 212 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Besonderer Teil 1: Straftaten gegen Individualrechtsgüter und gegen Rechtsgüter der Allgemeinheit“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist das geschützte Rechtsgut des § 212 StGB?
Wann beginnt der strafrechtliche Lebensschutz im Rahmen der §§ 211-213 StGB?
Wann endet nach h.M. das menschliche Leben im strafrechtlichen Sinne?
Ist der fahrlässige Schwangerschaftsabbruch strafbar?
Ist die eigenverantwortliche Selbsttötung bzw. deren Versuch strafbar?
Auf welchen Zeitpunkt ist bei der Abgrenzung von § 212 ff. StGB zu § 218 ff. StGB abzustellen?
Kann § 212 StGB nur durch aktives Tun oder auch durch Unterlassen begangen werden?
Welche Vorsatzform ist für eine Strafbarkeit nach § 212 StGB erforderlich?
Was besagt die sogenannte "Hemmschwellentheorie" und wann ist diese zu beachten?
Findet die Hemmschwellentheorie auch bei der Begehung des § 212 StGB durch Unterlassen Anwendung?
Kann im Rahmen des § 212 StGB eine rechtfertigende oder mutmaßliche Einwilligung als möglicher Rechtfertigungsgrund eingreifen?
5 Sterne |
|
5 |
4 Sterne |
|
0 |
3 Sterne |
|
0 |
2 Sterne |
|
0 |
1 Stern |
|
0 |