Der Vortrag „Besonders schwere und minder schwere Fälle des Totschlags (§ 212 II und § 213 StGB)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wie wird nach h.M. der besonders schwere Fall des Totschlags eingestuft?
Wie wird nach h.M. der minder schwere Fall des Totschlags eingestuft?
Welche Fälle eines minder schweren Falls des Totschlags sind von § 213 StGB erfasst?
Wem kommt die Strafmilderung des § 213 zugute?
Was bedeutet "Misshandlung" i.S.d. § 213 StGB?
Wie ist die "schwere Beleidigung" i.S.d. § 213 StGB zu verstehen?
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