Der Vortrag „Das unechte Unterlassungsdelikt: Hypothetische Kausalität und objektive Zurechnung“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Wann ist ein Unterlassen nach der herrschenden Meinung kausal für den Erfolg?
Wann ist ein Unterlassen nach der Risikoerhöhungslehre kausal für den Erfolg?
Muss sich die Quasikausalität auf den konkreten Erfolg beziehen oder auf den im Gesetz abstrakt umschriebenen tatbestandsmäßigen Erfolg?
Wann ist der Erfolg bei einem unechten Unterlassungsdelikt objektiv zurechenbar?
Wann ist der Pflichtwidrigkeitszusammenhang im Rahmen der objektiven Zurechnung zu bejahen?
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