Die Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO) von RA Stefan Koslowski

Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO)“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Strafrecht Repetitorium“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Untersuchungshaft: Einführung
  • Voraussetzungen der U-Haft
  • Ablauf einer Verhaftung
  • Fallbeispiel: Toter wird er nicht
  • Falllösung: Toter wird er nicht

Quiz zum Vortrag

  1. Eine bestehende Fluchtgefahr rechtfertigt die Anordnung der U-Haft.
  2. Die Flucht ist ein möglicher Haftgrund.
  3. Eine U-Haft kann wegen einer bestehenden Verdunkelungsgefahr angeordnet werden.
  4. Es bestehen keine besonderen Haftgründe. Vorzunehmen ist immer eine Einzelfallbestimmung.
  1. Es ist mitunter auf die Höhe der Strafe abzustellen.
  2. Die finanzielle Situation ist bei der Bestimmung der Fluchtgefahr zu berücksichtigen,
  3. Das soziale Umfeld ist bei der Bestimmung der Fluchtgefahr zu berücksichtigen.
  4. Es ist immer von einer Fluchtgefahr auszugehen, sofern keine Gründe dagegen sprechen.
  5. Abgestellt wird bei der Bestimmung der Fluchtgefahr allein auf die Vorstrafen des Betroffenen.
  1. Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sind erfasst.
  2. Stalking gehört zu den Taten, welche den Haftgrund der Wiederholungsgefahr begründen können.
  3. Einbezogen sind alle Eigentumsdelikte.
  4. Von einer Wiederholungsgefahr ist immer auszugehen, außer es ergeben sich konkrete Umstände, die dagegen sprechen.
  1. Es besteht die Möglichkeit der Haftbeschwerde.
  2. Es besteht die Möglichkeit der Haftprüfung.
  3. Es gibt keinen Rechtsschutz.
  4. Es besteht die Möglichkeit der Haftverweigerung.

Dozent des Vortrages Die Untersuchungshaft (§§ 112 ff. StPO)

RA Stefan Koslowski

RA Stefan Koslowski

Stefan Koslowski hat in Berlin Rechtswissenschaften studiert und bereits im Studium den Schwerpunkt auf das Strafrecht gelegt. Beide juristischen Prüfungen bestand er mit Prädikat. Er bringt als Strafverteidiger die notwendige Kompetenz und Erfahrung mit, die strafrechtlichen Materien kompetent darzustellen. Seine Erfahrung als Korrekturassistent an verschiedenen Universitäten lässt er immer wieder in die Vorträge einfließen, um typische Fehlerquellen und Fallen aufzuzeigen und zu zeigen, wie man es besser macht. Die Ausbildung junger Juristen ist für Stefan Koslowski eine Herzensangelegenheit. Sein durch Studium und Praxis erworbenes Wissen gibt er gerne an Studierende weiter, online und auch als Dozent an der Akademie Kraatz in Berlin.


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