Der Vortrag „Strafverfahrensmaximen“ von RA Stefan Koslowski ist Bestandteil des Kurses „Einführung und Aufbau StPO sowie Strafverfahrensmaximen“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Aus welcher Norm ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft verpflichtet ist, neben belastenden auch entlastende Umstände zu ermitteln?
Wer erhebt die öffentliche Klage?
Aus welchen Paragraphen lässt sich das Offizialprinzip entnehmen?
Darf das Gericht tätig werden, wenn es Kenntnis von einer Straftat erlangt?
Wodurch kann der Anklagegrundsatz nach § 151 StPO eingeschränkt werden?
Wie lange darf die Hautverhandlung unterbrochen werden?
Das Gericht hat Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Darf es den Angeklagten trotzdem schuldig sprechen?
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