Die Teilschuld und die gemeinschaftliche Schuld (§ 420 BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Die Teilschuld und die gemeinschaftliche Schuld (§ 420 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Beteiligung Dritter am Schuldverhältnis“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Die Schuldnermehrheit
  • Fallbeispiel: Rote Rosen

Quiz zum Vortrag

  1. Die Teilschuldnerschaft liegt vor, wenn mehrere Schuldner dasselbe teilbare, jedoch einheitliche Interessen anteilig befriedigen sollen.
  2. Die Teilschuldnerschaft liegt vor, wenn mehrere Schuldner verschiedene teilbare Interessen anteilig befriedigen sollen.
  3. Die Teilschuldnerschaft liegt vor, wenn mehrere Gläubiger dasselbe teilbare, jedoch einheitliche Interesse anteilig befriedigen sollen.
  4. Die Teilschuldnerschaft liegt vor, wenn mehrere Gläubiger nicht teilbare, jedoch einheitliche Interessen anteilig befriedigen sollen.
  1. Gemeinschaftliche Schulden sind gegeben, wenn die geschuldete Leistung nur von allen Schuldnern zusammen erbracht werden kann.
  2. Gemeinschaftliche Schulden sind gegeben, wenn die geschuldete Leistung auch nur von einem Schuldner gemeinsam erbracht wird.
  3. Gemeinschaftliche Schulden sind gegeben, wenn die geschuldete Leistung nur von allen Gläubigern zusammen erbracht werden kann.
  4. Gemeinschaftliche Schulden sind gegeben, wenn die geschuldete Leistung nur von allen Schuldnern getrennt erbracht werden kann.
  1. Der Gläubiger darf die Leistung nur einmal annehmen, unabhängig davon, wer in welcher Höhe die Schuld begleicht.
  2. Im Fall der "überhöhten" Inanspruchnahme: Verweis auf den internen Ausgleich der Gesamtschuldner, § 426 BGB
  3. Der Gläubiger darf die Leistung nur dreimal annehmen, unabhängig davon, wer in welcher Höhe die Schuld begleicht.
  4. Der Gläubiger darf die Leistung nur zweimal annehmen, unabhängig davon, wer in welcher Höhe die Schuld begleicht.

Dozent des Vortrages Die Teilschuld und die gemeinschaftliche Schuld (§ 420 BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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