Der Vortrag „Testament oder Erbvertrag“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Die Vorsorgemappe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Kann ich ein Testament ändern oder widerrufen?
Kann ich einen Erbvertrag ändern?
Kann ich in einem Testament oder Erbvertrag die gesetzliche bestimmte Erbfolge ändern?
Soll ich in meinem Testament Fragen meiner Bestattung regeln?
Darf ein Vorerbe z.B. ein Grundstück,. das er geerbt hat verkaufen?
Was ist der Unterschied zwischen einem Vermächnis und einem Testament ?
Wie kann ich verhindern, dass der überlebende Ehegatte den Kindern nicht Ihren Erbteil "herausgeben" muss ?
Wir der Pflichtteilsberechtige Miteigentümer eines an vererbeten Grundstückes, wenn er nicht als Erbe eingesetzt wurd?
Muss der Testamentsvollstrecker den Anweisungen des/der Erben nachkommen?
Wann kann ich Pflichtteilsergänzungsansprüche geltend machen ?
Muss ein ein Testament, damit es rechtswiksam (gültig) ist :
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... grundsätzlich die Wahl zwischen Testament und Erbvertrag. Im Normalfall ist einem Testament der Vorzug ...
... Lebenspartnern, die sich gegenseitig bedenken wollen. Diese können kein Ehegattentestament verfassen, da sie nicht verheiratet sind. ...
... Vorschriften des Erbrechtes, wie z.B. Pflichtteil etc. beachtet werden. Oft sind auch steuerliche Gegebenheiten zu beachten. Ein aus steuerrechtlicher Sicht „falsch“ aufgesetztes Testament kann zu einer vermeidbaren ...
... Erben vorgesehenen Personen jeweils mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Wohnanschrift an, um Verwechslungen zu vermeiden. Zieht der Erbe später um und ändert seine Anschrift, muss nicht ...
... sollte das Testament vorsehen, wer an seiner Stelle nachrücken soll. Nur dann, wenn Sie eines Ihrer Kinder als Erben eingesetzt haben, sieht das Gesetz automatisch als Auslegungsregel vor, dass an ...
... der ihm überlassene Nachlass an einen im Testament genannten Nacherben. Das bedeutet, dass die Vorerbschaft beim Vorerben eigentlich nur ein „Durchgangsposten“ ist, den dieser ...
... Gut verbrauchen darf oder ob er es vollständig für den Nacherben bewahren muss. Ein so genannter befreiter Vorerbe kann von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit werden. Das bedeutet, dass er mit dem Vorerbe schalten und walten kann, ...
... deutlich machen, dass diese Person den Gegenstand nicht in Anrechnung auf ihren Erbteil erhalten soll, sondern extra und zusätzlich zu ihrem ...
... In der Regel wird ein Testament häufig nach der Beisetzung eröffnet, bzw. gelesen. Dann ist es für Fragen der Bestattung schon zu ...
... Es wird vielmehr einem Erben in Anrechnung auf seinen Erbteil dieser Gegenstand zugewiesen. Eine solche Regelung kann helfen, Streit unter den Miterben zu vermeiden. Sie können auch anordnen das die Auseinandersetzung ...
... oft eine Vielzahl von Regelungen, die eingehalten werden sollen, wenn der Erblasser verstorben ist. Der Erblasser selbst kann dann naturgemäß nicht ...
... Testamentsvollstrecker lediglich die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben vornimmt oder die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen überwacht bzw. ob der Testamentsvollstrecker über einen längeren Zeitraum den ...
... Vergütung der Testamentsvollstrecker erhält, sollten Sie auch dahingehend eine entsprechende Verfügung treffen. Die gesetzliche Grundlage für den Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers findet sich ...
... Geschwister, Neffen und Nichten sowie sonstige entferntere Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt. Diese Personen können nichts vom Nachlass fordern, wenn sie enterbt ...
... er mit einem Testament enterbt wurde oder weniger erbt als sein Pflichtteilsquote beträgt. Der Pflichtteilanspruch verjährt nach 3 Jahren, ...
... eine so genannte „gleitende Zehnjahresfrist“. Das bedeutet, dass für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, ein Anteil von 10 Prozent vom Wert des Geschenkes aus der Pflichtteilsberechnung herausfällt. ...
... beachten ist, dass Sie das Testament von Anfang bis Ende mit der Hand schreiben und unterschreiben müssen. Ein Datum ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ...
... mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr darf eine Person kein handschriftliches, sondern nur ein notarielles Testament verfassen. Testierunfähig ist, wer unter ...