Testament oder Erbvertrag von RA Michael Baczko

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Testament oder Erbvertrag“ von RA Michael Baczko ist Bestandteil des Kurses „Die Vorsorgemappe“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Testament oder Erbvertrag?
  • Was kann ich in einem Testament alles regeln?
  • Pflichtteil
  • Wie verfasse ich ein Testament

Quiz zum Vortrag

  1. Ja
  2. Nein
  1. Nein, außer der andere stimmt zu.
  2. Ja, immer.
  1. Ja
  2. Nein
  1. Nein
  2. Ja
  1. Grundsätzlich nicht.
  2. Ja, wenn er befreiter Vorerbe ist.
  3. Ja, immer.
  1. Mit dem Vermächtnis bestimme ich genau, was jemand noch meinem Tod erhalten soll.
  2. Mit dem Vermächtnis bestimme ich genaus, was welcher meiner Erben erhalten soll.
  1. Durch die Anordnung, das die Erbauseinandersetzung bis zum Toder des Überlebenden aufgeschoben wird.
  2. Dadurch, dass ich dem Ehegatten ein Vorausvermächtnis zuwende.
  1. Nein.
  2. Ja.
  3. Ja, aber nur zur Hälfte seines gesetzlichen Erbteils
  1. Nein.
  2. Ja.
  3. Ja, wenn alle Erben einer Meinung sind.
  1. Wenn der Erblasser in den letzten 10 Jahren vor dem Tod etwas verschenkt hat.
  2. Wenn der Pflichtteil geringer als mein gesetzlcher Erbteil ist.
  1. handschriftlich vom Erblasser geschrieben und unterschrieben werden ?
  2. von einem Notar beglaubigt werden?
  3. von einem Notar errichtet (verfasst) werden?

Dozent des Vortrages Testament oder Erbvertrag

RA Michael  Baczko

RA Michael Baczko

Michael Baczko ist Industriekaufmann (IHK), Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht sowie Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1987 übernahm er die Kanzlei seines Vaters, Rechtsanwalt Gerhard Baczko. Seit 2010 ist er in der Kanzlei richter & partner in Erlangen tätig.
Die Schwerpunkte seiner Arbeit sind:
  • Arbeits- und Sozialrecht
  • Privat- und Sozialversicherungsrecht (Kranken-, Renten-, Unfall-, Berufsunfähigkeits-, Lebensversicherung)
  • Medizinrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht, insbesondere Elternunterhalt und Sozialhilferegress.
Rechtsanwalt Michael Baczko war als Experte in verschiedenen Sendungen der ARD, des ZDF und der privaten Fernsehsender zu Gast, v.a. in der Sendung "Escher - Der MDR-Ratgeber". Begleitend dazu schrieb er verschiedene Bücher/ Ratgeber. Im März 2010 erschien die Neuauflage des Ratgebers "Kündigung - Arbeitslos, was dann". Michael Baczko hielt bereits zahlreiche Vorträge und Seminare und ist als Referent zu den Themen Elternunterhalt, Erbrecht, Vermögens- und Betriebsübergabe, Pflegeversicherung, Patientenverfügung , Betreuungs- und Vorsorgevollmacht tätig. Er war 6 Jahre Vorstandsmitglied des Zentrums für selbstbestimmtes Leben Behinderter Erlangen e.V. und ist Vorstandsmitglied des VAEM, Verein zur Förderung der Allergie- und Endoskopieforschung am Menschen e.V. Er betätigt sich außerdem ehrenamtlich in arbeits- und sozialrechtlichen Vereinen und Institutionen.

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Auszüge aus dem Begleitmaterial

... grundsätzlich die Wahl zwischen Testament und Erbvertrag. Im Normalfall ist einem Testament der Vorzug ...

... Lebenspartnern, die sich gegenseitig bedenken wollen. Diese können kein Ehegattentestament verfassen, da sie nicht verheiratet sind. ...

... Vorschriften des Erbrechtes, wie z.B. Pflichtteil etc. beachtet werden. Oft sind auch steuerliche Gegebenheiten zu beachten. Ein aus steuerrechtlicher Sicht „falsch“ aufgesetztes Testament kann zu einer vermeidbaren ...

... Erben vorgesehenen Personen jeweils mit vollständigem Namen, Geburtsdatum und Wohnanschrift an, um Verwechslungen zu vermeiden. Zieht der Erbe später um und ändert seine Anschrift, muss nicht ...

... sollte das Testament vorsehen, wer an seiner Stelle nachrücken soll. Nur dann, wenn Sie eines Ihrer Kinder als Erben eingesetzt haben, sieht das Gesetz automatisch als Auslegungsregel vor, dass an ...

... der ihm überlassene Nachlass an einen im Testament genannten Nacherben. Das bedeutet, dass die Vorerbschaft beim Vorerben eigentlich nur ein „Durchgangsposten“ ist, den dieser ...

... Gut verbrauchen darf oder ob er es vollständig für den Nacherben bewahren muss. Ein so genannter befreiter Vorerbe kann von allen gesetzlichen Beschränkungen befreit werden. Das bedeutet, dass er mit dem Vorerbe schalten und walten kann, ...

... deutlich machen, dass diese Person den Gegenstand nicht in Anrechnung auf ihren Erbteil erhalten soll, sondern extra und zusätzlich zu ihrem ...

... In der Regel wird ein Testament häufig nach der Beisetzung eröffnet, bzw. gelesen. Dann ist es für Fragen der Bestattung schon zu ...

... Es wird vielmehr einem Erben in Anrechnung auf seinen Erbteil dieser Gegenstand zugewiesen. Eine solche Regelung kann helfen, Streit unter den Miterben zu vermeiden. Sie können auch anordnen das die Auseinandersetzung ...

... oft eine Vielzahl von Regelungen, die eingehalten werden sollen, wenn der Erblasser verstorben ist. Der Erblasser selbst kann dann naturgemäß nicht ...

... Testamentsvollstrecker lediglich die Erbauseinandersetzung zwischen Miterben vornimmt oder die Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen überwacht bzw. ob der Testamentsvollstrecker über einen längeren Zeitraum den ...

... Vergütung der Testamentsvollstrecker erhält, sollten Sie auch dahingehend eine entsprechende Verfügung treffen. Die gesetzliche Grundlage für den Vergütungsanspruch des Testamentsvollstreckers findet sich ...

... Geschwister, Neffen und Nichten sowie sonstige entferntere Verwandte sind nicht pflichtteilsberechtigt. Diese Personen können nichts vom Nachlass fordern, wenn sie enterbt ...

... er mit einem Testament enterbt wurde oder weniger erbt als sein Pflichtteilsquote beträgt. Der Pflichtteilanspruch verjährt nach 3 Jahren, ...

... eine so genannte „gleitende Zehnjahresfrist“. Das bedeutet, dass für jedes Jahr, das seit der Schenkung vergangen ist, ein Anteil von 10 Prozent vom Wert des Geschenkes aus der Pflichtteilsberechnung herausfällt. ...

... beachten ist, dass Sie das Testament von Anfang bis Ende mit der Hand schreiben und unterschreiben müssen. Ein Datum ist nicht zwingend erforderlich, jedoch ...

... mindestens 16 Jahre alt sein müssen. Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr darf eine Person kein handschriftliches, sondern nur ein notarielles Testament verfassen. Testierunfähig ist, wer unter ...