Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB) von RA Mario Kraatz

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Über den Vortrag

Der Vortrag „Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Erbrecht“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:

  • Bedeutung der Testamentsvollstreckung
  • Ernennung des Testamentsvollstreckers
  • Dauer der Testamentsvollstreckung
  • Aufgaben des Testamentsvollstreckers
  • Sonderfälle der Testamentsvollstreckung
  • Rechtsstellung des Testamentsvollstreckers
  • Fallbeispiel: Denn sicher ist sicher

Quiz zum Vortrag

  1. Durch den Erblasser im Testament, § 2197 I BGB
  2. Durch einen Dritten, wenn der Erblasser ihn dazu ermächtigt hat, § 2198 I BGB
  3. Durch das Nachlassgericht, wenn der Erblasser darum ersucht hat, § 2200 BGB
  4. Durch den Erblasser nach seinem Tod.
  1. Natürliche oder Juristische Person
  2. Muss voll geschäftsfähig sein
  3. Kein Betreuer zur Besorgung seiner Vermögensangelegenheiten
  4. Kann auch beschränkt geschäftsfähig sein
  1. Die Aufgaben werden in der Verfügung von Todes wegen bestimmt.
  2. Im Zweifel ist nach dem wahren Willen des Erblassers auszulegen.
  3. Die Aufgaben werden durch die Erben bestimmt.
  4. Der Testamentsvollstrecker ist in seinen Aufgaben frei.
  1. Dauervollstreckung
  2. Bloß beaufsichtigende Vollstreckung
  3. Nacherbenvollstreckung
  4. Vermächtnisvollstreckung
  5. Sofortvollstreckung

Dozent des Vortrages Testamentsvollstreckung (§§ 2197 ff. BGB)

RA Mario Kraatz

RA Mario Kraatz

Mario Kraatz zeichnet sich insbesondere durch seine Kenntnisse und jahrelange Erfahrung bei der Prüfungsvorbereitung von Jurastudenten und Referendaren aus. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Potsdam und Frankfurt (Oder) war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter und später als Rechtsanwalt in mehreren Großkanzleien im Bereich des Zivilrechts und Steuerrechts tätig. Er ist seit 2004 als Repetitor tätig und gründete 2007 das nunmehr in vielen Städten Deutschlands tätige Juristische Repetitorium, Akademie Kraatz GmbH. RA Mario Kraatz ist seitdem ausschließlich als Repetitor im Zivilrecht tätig und hat schon über 2.000 Jurastudenten erfolgreich auf die Staatsexamina vorbereitet.


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