Der Vortrag „Treu und Glauben als allgemeines Prinzip (§ 242 BGB)“ von RA Mario Kraatz ist Bestandteil des Kurses „Inhalt aller Schuldverhältnisse“. Der Vortrag ist dabei in folgende Kapitel unterteilt:
Was ist eine Generalklausel?
Was ist keine Funktion des § 242 BGB?
Welche Pflicht ergibt sich nach geltendem Recht unmittelbar aus § 242 BGB?
Welche Punkte sind Voraussetzungen für ein Auskunftsrecht?
Welche Fallgruppen gehören zur Schrankenfunktion?
Welches Rechtsdogma liegt der dolo-agit-Einwendung zugrunde?
In welcher Konstellation findet die Fallgruppe der unzulässigen Rechtsausübung, die im Widerspruch zum früheren Verhalten steht, Anwendung?
Was gehört zum Tatbestand der Verwirkung?
Welche Funktion des § 242 BGB ergibt sich unmittelbar aus dem Wortlaut?
Wo finden sich Sonderregelungen zur Kontroll- und Korrekturfunktion des § 242 BGB?
Durch welche Rechtsfigur bleibt ein offenkundig schwarzfahrender Fahrgast ("Ich fahre schwarz!") das erhöhte Beförderungsentgelt nach den AGBs des Bahnbetreibers schuldig?
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